Wandern - So funktioniert's

Hier finden Sie eine überblicksmäßige Darstellung des Ablaufes mit den entsprechenden Fristen.


1. Schritt

Kontaktaufnahme

Kontaktaufnahme zwischen Landwirt bzw. Landwirtin und Imker bzw. Imkerin. Details werden besprochen.

Prüfen, ob Bienenwanderung möglich ist (↪Sperrgebiete und Belegstellen).

Prüfung der Voraussetzungen - für jeden Standort muss gesondert eine Wanderkarte beantragt werden

Besprechung möglicher Aufstellungs- oder Bestäubungsprämien

Wenn es zu einer Übereinkunft kommt, folgen die nächsten Schritte:

2. Schritt

Wanderkarte beantragen/Gesetzliche Bestimmungen zur Bienenwanderung einhalten

Wanderkarte bei den zuständigen Verbänden beantragen (NÖ Imkerverband, Österreichischer Erwerbsimkerbund)

Folgendes muss vorhanden sein:

Eidesstattliche Erklärung oder Nachweis über die Seuchenfreiheit der Bienenvölker mit denen gewandert wird (↪Bienenseuchengesetz).

Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

Wanderkarten werden mehrfach ausgestellt und sind für ein Kalenderjahr gültig.

3. Schritt

Zustimmung der Grundbesitzerin bzw. des Grundbesitzers einholen

Wanderkarte muss vervollständigt werden

Imkerin bzw. Imker ergänzt die Wanderkarte um die Daten des Landwirtes (Grundeigentümer bzw. Nutzungsberechtigten), sowie den genauen Aufstellungsort und die voraussichtliche Aufstellungsdauer und holt dessen Unterschrift ein.

Das Aufstellen eines Bienenstockes ohne die Zustimmung der Grundstückseigentümer bzw. der Nutzungsberechtigten ist nicht zulässig.

4. Schritt

Aufstellungsort des Wanderbienenstandes vor Zuwanderung melden

Die vollständig ausgefüllte Wanderkarte muss mindestens 5 Tage vor der Zuwanderung an die zuständige Gemeinde gemeldet werden.

Abschrift geht an die zuständigen Imkerverbände und die Landwirtschaftskammer.

Wird das Aufstellen des Wanderbienenstandes innerhalb von drei Werktagen nicht untersagt, gilt die Wanderung als bewilligt.

5. Schritt

Zuwanderung

Das Aufstellen des Wanderbienenstandes kann nun erfolgen.

Wanderkarte muss bei Wanderung mitgeführt und bei behördlichen Kontrollen vorgewiesen werden.

Mindestabstände beachten - Wanderbienenstände müssen von anderen Wanderbienenständen 200 m (Luftlinie) aufgestellt werden (↪Rechtliches zur Bienenwanderung).

Gegebenenfalls mit Imkerinnen und Imkern benachbarter Bienenstände geringere Mindestabstände gesondert schriftlich vereinbaren

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