Wandern - So funktioniert's
Hier finden Sie eine überblicksmäßige Darstellung des Ablaufes mit den entsprechenden Fristen.
1. Schritt
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Kontaktaufnahme
Kontaktaufnahme zwischen Landwirt bzw. Landwirtin und Imker bzw. Imkerin. Details werden besprochen.
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Prüfen, ob Bienenwanderung möglich ist (↪Sperrgebiete und Belegstellen).
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Prüfung der Voraussetzungen - für jeden Standort muss gesondert eine Wanderkarte beantragt werden
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Besprechung möglicher Aufstellungs- oder Bestäubungsprämien
Wenn es zu einer Übereinkunft kommt, folgen die nächsten Schritte:
2. Schritt
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Wanderkarte beantragen/Gesetzliche Bestimmungen zur Bienenwanderung einhalten
Wanderkarte bei den zuständigen Verbänden beantragen (NÖ Imkerverband, Österreichischer Erwerbsimkerbund)
Folgendes muss vorhanden sein:
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Eidesstattliche Erklärung oder Nachweis über die Seuchenfreiheit der Bienenvölker mit denen gewandert wird (↪Bienenseuchengesetz).
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Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
Wanderkarten werden mehrfach ausgestellt und sind für ein Kalenderjahr gültig.
3. Schritt
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Zustimmung der Grundbesitzerin bzw. des Grundbesitzers einholen
Wanderkarte muss vervollständigt werden
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Imkerin bzw. Imker ergänzt die Wanderkarte um die Daten des Landwirtes (Grundeigentümer bzw. Nutzungsberechtigten), sowie den genauen Aufstellungsort und die voraussichtliche Aufstellungsdauer und holt dessen Unterschrift ein.
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Das Aufstellen eines Bienenstockes ohne die Zustimmung der Grundstückseigentümer bzw. der Nutzungsberechtigten ist nicht zulässig.
4. Schritt
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Aufstellungsort des Wanderbienenstandes vor Zuwanderung melden
Die vollständig ausgefüllte Wanderkarte muss mindestens 5 Tage vor der Zuwanderung an die zuständige Gemeinde gemeldet werden.
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Abschrift geht an die zuständigen Imkerverbände und die Landwirtschaftskammer.
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Wird das Aufstellen des Wanderbienenstandes innerhalb von drei Werktagen nicht untersagt, gilt die Wanderung als bewilligt.
5. Schritt
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Zuwanderung
Das Aufstellen des Wanderbienenstandes kann nun erfolgen.
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Wanderkarte muss bei Wanderung mitgeführt und bei behördlichen Kontrollen vorgewiesen werden.
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Mindestabstände beachten - Wanderbienenstände müssen von anderen Wanderbienenständen 200 m (Luftlinie) aufgestellt werden (↪Rechtliches zur Bienenwanderung).
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Gegebenenfalls mit Imkerinnen und Imkern benachbarter Bienenstände geringere Mindestabstände gesondert schriftlich vereinbaren